Dienstag, 29. August 2017

Abos wieder loswerden: So gelingt die Kündigung


Regelmäßig gibt es günstige Verträge und Abos, da kommt auch immer wieder die Frage nach der Kündigung auf. Seit dem 1. Oktober 2016 können Verträge mit Stromversorgern, Mobilfunkanbietern und anderen Unternehmen auch per E-Mail gekündigt werden. Selbst den Bezahlfernsehsender Sky kann man online kündigen. Arbeits- und Mietverträge sind die Ausnahmen. Doch auch wenn der Gesetzgeber für eine Erleichterung gesorgt hat, so sollten dennoch einige Punkte berücksichtigt werden, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Warum entscheiden sich Menschen für Abos?


In der Regel werden Abos für Leistungen angeboten, die häufiger als einmal genutzt werden sollen. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Abo-Arten, die entweder in der realen Welt oder auch im Internet angeboten werden. Zeitschriften, Magazine und Zeitungen können abonniert werden. Es gibt beispielsweise auch Abonnements im Nahverkehr in Form von Monats- oder Jahreskarten für Bus und Bahn. Seit einiger Zeit gibt es auch Lebensmittelläden, die Obst, Fleisch oder auch Gemüse liefern, auch hier kann man ein Abo abschließen. Natürlich hat auch das Internet die Welt der Abos grundlegend verändert - viele Telekommunikationsdienstleistungen, Web-Feeds, Newsletter, Antivirenprogramme und Streaming-Dienste können abonniert werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Dienstleistungen und Waren sind im Abo oft günstiger, der Leistungsbezug erfolgt regelmäßig und Abonnenten dürfen sich oft über weitere Sonderangebote oder Einkaufsrabatte freuen. Doch natürlich gibt es auch ein paar Schattenseiten: Die Produkte werden über einen längeren Zeitraum bezogen und können nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder beendet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld erkundigt, wie lang das Abo läuft und ob es sich um eine einmonatige oder mitunter sogar dreimonatige Kündigungsfrist handelt. Hält man die Kündigungsfrist nicht ein, so verlängert sich das Abo meist um ein weiteres Jahr.


Rechtswirksame Kündigung eines Abos


Will man das Abo kündigen, so muss man also auf die Kündigungsfrist achten. Wichtig ist zudem, dass die Kündigung schriftlich erfolgt - etwa per Post, Fax oder (seit 1. Oktober 2016) per E-Mail. In dem Kündigungsschreiben sollten der vollständige Name und auch die Anschrift des Konsumenten, die Abo- oder Vertragsnummer und das gewünschte Vertragsende zu finden sein; wichtig ist natürlich auch die Formulierung, sodass das Unternehmen weiß, dass es sich um eine Kündigung handelt. "Ich kündige mein Abo zum nächstmöglichen Termin" lässt keinen anderen Schluss zu, sodass - wenn das Schreiben innerhalb der Kündigungsfrist übermittelt wurde - die Kündigung rechtswirksam werden muss. Kündigt der Konsument per E-Mail, so muss er darauf achten, dass er vom Unternehmen eindeutig identifiziert werden kann. Wichtig ist, dass die E-Mail-Adresse daher mit jener übereinstimmt, die auch im Vertrag zu finden ist. In der E-Mail sollten auch der Name, die Anschrift und auch die Vertrags- oder Kundennummer des Konsumenten zu finden sein. Kann das Unternehmen die Kündigung jedoch nicht zuordnen, da die E-Mail von einer anderen Adresse oder von einem nicht erkennbaren Absender gesendet wurde, muss das Unternehmen nicht reagieren. Des Weiteren muss der Konsument darauf achten, dass er nachweisen kann, dass die E-Mail versendet wurde. Ratsam ist daher eine Empfangsbestätigung. Eine Lesebestätigung ist zwar möglich, kann aber von Seiten des Unternehmens abgelehnt werden, sodass der Konsument mitunter nicht weiß, ob die E-Mail tatsächlich angekommen ist.



Bildquelle: pixabay.com/de/schreiben-stift-mann-junge-1149962/ (Creative Commons CC0)

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